Hessen

In Hessen findet das „Coole-Monekys“-Projekt in den zwei Landeskirchen unterschiedlichen gewichtet statt.

In Hessen-Nassau (EKHN) wurde ein Schwerpunkt auf die Theaterarbeit und die Entwicklung und Veröffentlichung und Fotostorys gelegt.

In Kurhessen-Waldeck (EKKW) wurde der Schwerpunkt auf die Medienarbeit (Kurzfilme, Fotostorys, Handyfilme und Öffentlichkeitsarbeit) gelegt.

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist Uwe Hausy der Ansprechpartner für die Projektinitiative „Coole Monkeys“



Referent für Spiel und Theater im Zentrum Verkündigung der EKHN
Uwe Hausy
Markgrafenstraße 14
60487 Frankfurt/Main
Tel.: 069 – 71379 – 118
Fax: 069 – 71379
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www.zentrum-verkuendigung.de



Mobbing – Kindeswohl – Respekt


Das sind die Themen mit denen sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) seit nunmehr fünf Jahren beschäftigt. Lange vor den Mißbrauchsvorfällen und Amokläufen an Schulen in Deutschland hat sich das Referat Spiel und Theater mit seinem Referenten Uwe Hausy auf Spurensuche begeben. Im Jahr 2004 wurden erste Beobachtungen veröffentlicht, die von zunehmender Gewalt an Schulen berichteten.

Diese Berichte nahmen Birke Schmidt, Uwe Hausy und das Theater „traumfänger“ zum Anlass sich mit der Thematik Mobbing unter Jugendlichen intensiver zu beschäftigen. So entstand im Jahr 2005 eine Arbeitshilfe mit dem Titel „Abseits – Mobbing unter Jugendlichen“. Die Arbeitshilfe beinhaltet ein fertiges Theaterstück und Tipps, Spiele und Anleitungen wie Leiterinnen sich gemeinsam mit Jugendlichen auf den Weg machen können und dem Thema Mobbing auf die Spur zu kommen.

Fotostory zum Thema „Mobbing unter Jugendlichen“ gewinnt Innovationspreis
2008 entwickeln Jugendliche eine Fotostory zum Thema „Abseits – Mobbing unter Jugendlichen“. Im Rahmen eines Zertifizierungsprojektes, dem Kompetenznachweis Kultur, lernten die Jugendlichen eine ganze Menge über das Thema Mobbing, Theater, Fotografie und die Dramaturgie von Bildern und Texten. Unter der Moderation der Fotografin Birke Schmidt und dem Theaterpädagogen uwe Hausy entstanden eine packende Bildergeschichte um ein Mädchen, das neu in die Klasse kommt und die alten Strukturen und Beziehungsmuster der Jugendlichen gehörig durcheinander wirbelt. Das Projekt gewinnt den 3. Preis bei „best of“ des hessischen Jugendrings (hjr).

Evangelische Kirche Kurhessen – Waldeck


In der Evangelischen Jugend Kurhessen-Waldeck war Hubert Heck der Ansprechpartner für die Vorhaben der Projektinitative „Coole Monkeys“.



Evangelische Jugend Kurhessen-Waldeck
Janine Frisch und Torge Peterson
Referat Kinder- und Jugendarbeit
Wilhelmshöher Alle 330
34131 Kassel
Tel.: 0561 - 9378 – 341
Fax: 0561 – 9378 – 409
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www.evjugend.de



In der Ev. Jugend Kurhessen-Waldeck ist das Referat Kinder- und Jugendarbeit der Landeskirche der zentrale Ansprechpartner für das 2007 imitierte Projekt „Coole Monkeys“.

Angeregt durch vielfältige Schilderungen von Jugendlichen aus unserer Arbeit haben wir in Hessen die westfälische Initiative und deren Materialien um Thema aufgegriffen und weiter entwicklet.

In der Projektgruppe „Coole Monkeys – Mobbing im Schüleralltag“ arbeiten seit 2007 regional verortete Kollegen und Kolleginnen (Homberg, Kirchhain, Melsungen, Marburg) zusammen und haben verschiedene Initiativen und Projekte dazu entwickelt und gestartet:

Krasse Klasse – Musical gegen Mobbing im Schulalltag 2007 – 2008

krasse klasse


Angeregt durch das überregionale Film- und Theaterprojekt zum Thema Mobbing und Gewalt „Coole Monkeys“, einer Initiative der „Spiel- und Theaterwerkstatt Villigst“ in Kooperation mit dem Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde die Idee aufgegriffen und im Rahmen der Kinder- und Jugendkulturarbeit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern adaptiert.
Der verantwortliche Kollege Uli Geißler ist inzwischen im Ruhestand.

Hiermit bewerbe/n ich/wir mich/uns um eine Mitgliedschaft im Bundesverband Kulturarbeit in der evangelischen Jugend e.V. (bka)
    
Die in dieser Beitrittserklärung angegebenen personenbezogenen Daten, die allein um Zweck der Mitgliedschaft und ggf. zur Beitragsabwicklung notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlagen gesetzlicher Berechtigungen und im Rahmen der Datenschutzerklärung des Bundesverbandes Kulturarbeit in der evangelischen Jugend e.V. erhoben.

Präambel zur Satzung
Die in der "Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschlands" (AG EJD) zusammengeschlossenen Verbände, Werke und Einrichtungen haben 1950 die "Arbeitsgemeinschaft Musik für evangelische Jugendmusik" gegründet.
Diese hat sich 1962 umbenannt in „Arbeitsgemeinschaft Musik in der evangelischen Jugend" (AGM).
1971 wurde die Gründung eines eingetragenen Vereins beschlossen.
1991 haben sich die 1982 gegründete AGM (Ost) und die AGM (West) zusammengeschlossen.
2000 wurde der Name des Vereins im Zuge einer Satzungsreform in
„Arbeitsgemeinschaft Musik – Bundesverband für christliche Jugendkultur e.V.“ geändert.
2004 integriert der Verein das bundesverbandliche Profil der AGS, die 1947 als „Arbeitsgemeinschaft für Evangelisches Laienspiel“ gegründet und 1951 als „Arbeitsgemeinschaft Spiel in der Evangelischen Jugend (AGS)“ registriert wurde.
2008 wurde der Sitz des Vereins von Kiel nach Berlin verlegt und ins Vereinsregister in Berlin eingetragen.

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Bundesverband Kulturarbeit in der evangelischen Jugend
-- nachfolgend kurz Verein genannt –
Er hat seinen Sitz in Berlin und wird in das Vereinsregister Berlin eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Ziel

2.1 Der Verein fördert Kulturarbeit und kulturelle Bildung besonders mit Kindern und Jugendlichen. Er leitet an zum phantasievollen und kritischen Wahrnehmen, Schaffen und Gestalten insbesondere in den Bereichen Musik, Spiel, Tanz, Theater, Medien. Dazu gehören auch Durchführung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Der Verein sieht seinen besonderen Auftrag darin, das Wort Gottes in die Lebenswelt junger Menschen hinein zu aktualisieren.

2.2 Der Verein vermittelt den Austausch der in der Kulturarbeit und kulturellen Bildung seiner Mitglieder gesammelten Erfahrungen.
Er führt Projekte, Maßnahmen und Bildungsprogramme durch, dokumentiert und publiziert diese und ist Herausgeber von Arbeitsmaterialien.

2.3 Der Verein ist der christlichen Jugendarbeit in ihrer gesamten Breite verpflichtet, im Besonderen der evangelischen Jugendarbeit.
Der Verein nimmt seinen fachlichen Auftrag gegenüber Einrichtungen der Popular- und Kirchenmusik, der Musik-, Spiel-, Theater- und Medienpädagogik, der Ästhetischen Bildung und anderen Bereichen der Bildungsarbeit wahr.
Der Verein unterstützt die wissenschaftliche Begleitung von Kulturarbeit in Theorie und Praxis.
Der Verein stellt internationale und ökumenische Verbindungen her und nimmt Vertretungen gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen wahr.
Der Verein informiert die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit und Angebote.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung § 52 ff.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und der Allgemeinheit zugute kommende Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig im Sinne des § 55 der Abgabenordnung.
Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es werden keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft widersprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
1) die in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) als Mitglieder vertretenen Jugendwerke und -verbände
2) Einrichtungen im Bereich der evangelischen Landes- und Freikirchen (Landesjugendpfarrämter, Jugendkammern, Landesarbeitsgemeinschaften, o. ä.)
3) im Sinne des Vereins (§2) tätige Organisationen und Initiativen
4) sachkundige Personen, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer einer Wahlperiode berufen werden
5) im Sinne des Vereins (§2) tätige oder interessierte natürliche Personen
6) fördernde Mitglieder

Die Mitgliedschaft im Verein kann jederzeit schriftlich beantragt werden.
Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder können ihren Austritt jederzeit erklären. Die Erklärung bedarf der Schriftform und wird zum Jahresende wirksam.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags sowie zu einer kontinuierlichen Mitarbeit in der Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Auflösung oder Ausschluss.
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen ausgeschlossen werden.

§ 5 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

- Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
  - bis zu 2 Delegierten der unter § 4 (1-3) genannten Mitgliedern.
  - den unter § 4 (Abs. 4 + 5) genannten Mitgliedern.
  - den fördernden Mitgliedern nach (§ 4 Abs. 6) mit beratender Stimme.

- Jedes Mitglied (unabhängig von der Zahl der anwesenden Delegierten) hat in der Mitgliederversammlung 1 Stimme.
- Mitglieder können sich in der Mitgliederversammlung durch andere Mitglieder vertreten lassen. Jedes anwesende Mitglied kann bis zu 2 weitere Vertretungen übernehmen.

- Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr als Präsenz-Versammlung, als Online-Versammlung (passwortgeschützte Online-Konferenz) oder als Hybrid-Versammlung (als gemischte Präsenz- und passwortgeschütze Online-Konferenz) zusammen.
- Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Art der Mitgliederversammlung (Präsenz, Online oder Hybrid) und der Tagesordnung schriftlich mindestens vierzehn Tage vor dem Termin.
- Sie wird auch einberufen, wenn dies von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes gewünscht wird.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn dazu ordnungsgemäß eingeladen wurde.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet in der Regel durch Beschlüsse in Sitzungen. In eiligen oder einfachen Angelegenheiten können Beschlüsse als Erklärungen in schriftlicher Form (per, Post, Fax, E-Mail oder anderer elektronischer Form) als Umlaufbeschluss eingeholt werden. Die Einwilligung zur schriftlichen Beschlussfassung ist von allen stimmberechtigten Mitgliedern jeweils zu unterzeichnen. Für die Beschlussfassung gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Von Umlaufbeschlüssen ausgenommen sind:
   - Entscheidungen über die Auflösung des Vereins
   - Satzungsänderungen

- Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
   - Wahl des Vorstandes
   - Wahl von zwei Kassenprüfer*innen für die Dauer der Wahlperiode. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören.
   - Beschluss über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Für den Ausschluss ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden
     Stimmberechtigten erforderlich.

   - Beschluss einer Wahl- und Geschäftsordnung
   - Einsetzung und Auflösung von Ausschüssen
   - Beschluss über das Jahresprogramm
   - Beschluss über den Haushaltsplan
   - Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und der Jahresrechnung
   - Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
   - Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
   - Beschluss über die Höhe der außerordentlichen Mitgliedsbeiträge
   - Satzungsänderungen

   - Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
   - Abstimmungen erfolgen, wenn nicht anders geregelt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
   - Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Versammlungsleitung zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Vereins zuzustellen ist.
  

§ 7 Vorstand
1) Der Vorstand nach §26 BGB besteht aus mindestens einer und bis zu drei von der Mitgliederversammlung gewählten Personen, die Delegierte eines Mitglieds nach § 4, Abs. 1-3 oder Mitglied nach § 4, Abs. 5 sind. Die Mitglieder des Vorstandes (nach § 26 BGB) vertreten den Verein zu zweit nach aussen.
Ergänzend kann die Mitgliederversammlung bis zu drei Beisitzer*innen als Vorstandsmitglieder wählen.
Der Vorstand kommt auf Einladung eines Mitgliedes des Vorstandes (nach §26 BGB) mit einer Ladungsfrist von einer Wochen zusammen und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sind.
2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den von der Mitgliederversammlung festgelegten Richtlinien und ist dieser gegenüber dafür verantwortlich. Der Vorstand erteilt den Ausschüssen Aufträge und koordiniert deren Arbeit.
3) Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt drei Jahre; er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl ist zulässig.
4) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Über seine Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Vorstandes zuzustellen ist.

§ 8 Geschäftsstelle
Der Verein unterhält eine Geschäftsstelle.

§ 9 Auflösung des Vereins
Der Verein wird aufgelöst durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, erfolgt die Liquidation durch den zur Zeit der Auflösung amtierenden Vorstand oder einen von ihm beauftragten Liquidator.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die "Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V." (aej), die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke der kulturellen Jugendbildung zu verwenden hat.

Die Mitgliederversammlung
Berlin, den 28. September 2022

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Der bka e.V. möchte über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

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Georgenkirchstraße 70
10249 Berlin
Deutschland
Tel.: 030 275 813 34
E-Mail: info(at)bka-online.org
Website: www.bka-online.org

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Kontaktaufnahme
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Datenübermittlung bei Vertragsschluss
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist; etwa die Prüfung von einer Bundesbehörde. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung etwa zu Zwecken der Werbung erfolgt nicht.

Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Verein mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

Rechte des Betroffenen
Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DS-GVO: Sie haben das Recht, jederzeit von uns eine unentgeltliche Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten. Die Auskunft beinhaltet folgende Informationen

- die Verarbeitungszwecke,
- die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden
- die Informationen über die geplante Speicherdauer
- Ihre Recht Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde,
- die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden,
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und
- sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer oder bei internationalen Organisation bestehen

Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DS-GVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter wenden.

Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist.

Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DS-GVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient uns Verein als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich (die Erbringung einer Leistung oder Gegenleistung), so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Dienstleistungen und Produkten. Unterliegt unser Verein einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Vereins oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit.

Registrierung auf unserer Internetseite
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, (Beispiel: Wartungsarbeiten) der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.
Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.

Erbringung vertraglicher Leistungen
Wir verarbeiten Bestandsdaten (z.B., Namen und Adressen sowie Kontaktdaten von Nutzern), Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO, zum Beispiel zum Zweck von Modulbuchungen.
Nutzer können optional ein Online-Formular ausfüllen, um Module zu buchen. Im Rahmen der Modulbuchung werden die erforderlichen Pflichtangaben den Nutzern mitgeteilt. Die Einträge in das Formular sind nicht öffentlich und können von Suchmaschinen nicht indexiert werden. Nach der Teilnahme werden die Daten im Hinblick auf das Nutzerkonto gelöscht, vorbehaltlich deren Aufbewahrung ist aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen entspr. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO notwendig. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Google ReCaptcha
Wir binden die Funktion zur Erkennung von Bots, z.B. bei Eingaben in Onlineformularen ("ReCaptcha") des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.

Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Der Bundesverband Kulturarbeit in der evangelischen Jugend e.V. bietet in Zusammenarbeit mit ihr Mitgliedsverbänden diverse Fort- und Weiterbildungsangebot im Bereich Bildung - Spiel - Theater an.

Das Abendmahl von Da Vinci in die Stadt bringen!

Am Gründonnerstag findet "Mahl ganz anders" - eine Kooperation mit www.evangelisch.de - in der Kasseler Innenstadt statt. Ziel ist, das Abendmahlbild von Da Vinci nach Kassel zu bringen und es auf verschiedene Plätze aufzustellen.

Mit Absprachen, Inszenierung und Proben startet das Prajekt am 13. April um 10:00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Baunatal-Großenritte. Danach geht es in die Kasseler Innenstadt, wo die Performance ab 14:00 Uhr in einer Art Prozession durch die Stadt "getragen" wird.

Weitere Interessierte, die Lust haben mitzuspielen und mit zu gestalten werden gesucht!

Ort
Kassel - Innenstadt

Termin
13.04.2017 von 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. 0561 9378 349
www.mahl-ganz-anders.de

 

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