Wie werde ich Mitglied beim bka
Mitglieder des Vereins können werden:
- die in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (aej) als Mitglied vertretenen Jugendwerke und -verbände
- Einrichtungen im Bereich der evangelischen Landes- und Freikirchen (Landesjugendpfarrämter, Jugendkammern, Landesarbeitsgemeinschaften, o.ä.)
- im Sinne des Vereinssatzung (§2) tätige Organisation und Initiativen
- sachkundige Personen, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer einer Wahlperiode berufen werden
- fördernde Mitglieder
Die Mitgliedschaft im Verein kann jederzeit schriftlich beantragt werden. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf.
Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder können ihren Austritt jederzeit erklären. Die Erklärung bedarf der Schriftform und wird zum Jahresende wirksam.